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Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 1.8.1999 abzurechnen. Bei uns wird direkt
nach jeder Behandlung in der Praxis abgerechnet.
Selbstverständlich drucken wir Ihnen gerne nach jeder Behandlung eine detaillierte Quittung aus. Diese Quittung zeigt Ihnen den Preis der einzelnen Leistungen und weist die Mehrwertsteuer aus. Sie können auf Wunsch auch die komplette GOT bei uns einsehen. |